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Hessen

Alle hessischen Staatsanwaltschaften und Gerichte arbeiten erfolgreich mit einer Softwarelösung zur vollständigen Verwirklichung des elektronischen Rechtsverkehrs unter Anbindung an die Systeme zur Führung der elektronischen Akte und sind in der Lage, über die gesetzlich normierten Übermittlungswege (beA, beN, beBPO, beSt, beA, eBO und MJP) bundesweit Nachrichten entgegenzunehmen und zu versenden. Als technische Plattform wird EGVP in der Enterprise-Variante eingesetzt.

Darüber hinaus können im Rahmen des automatisierten gerichtlichen Mahnverfahrens auch Anträge auf Erlass eines Mahnbescheids (https://www.online-mahnantrag.de) unter Nutzung des EGVP über das Internet gestellt werden. Auch hier erfolgt die gerichtliche Antwort zum Teil bereits elektronisch.

Bei Vorschussanforderungen sowie Schlusskostenrechnungen wird die elektronische Rechnungsversendung als Standardversendeprozess genutzt.

In Hessen ist zum 1. Juli 2022 die elektronische Kostenmarke eingeführt worden. Hierdurch ist auch im elektronischen Rechtsverkehr die Entrichtung von Gerichtskostenvorschüssen zusammen mit dem ersten Schriftsatz möglich.

Im Elektronischen Handelsregister sind alle Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister bei den 18 Registergerichten auf die elektronische Führung umgestellt und die hessischen Registerdaten sind auch über das bundesweite Registerportal (https://www.handelsregister.de) online recherchierbar.

Alle 2,7 Millionen Grundbücher des Landes sind elektronisch umgestellt und elektronisch beauskunftbar (https://www.grundbuch-portal.de). Die ALB-Schnittstelle im Elektronischen Grundbuch wurde bei allen hessischen Grundbuchämtern eingeführt und optimiert den Datenaustausch mit der Katasterverwaltung.

Insolvenzveröffentlichungen (https://www.insolvenzbekanntmachungen.de) und Zwangsversteigerungstermine (https://www.zvg-portal.de) können über das Internet elektronisch abgerufen werden.

Die hessische Landesrechtsprechungsdatenbank (LaReDa; https://www.lareda.hessenrecht.hessen.de) wird von allen Gerichtsbereichen beliefert und bietet dem Bürger kostenfrei den Abruf von Entscheidungen.