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Sachsen
(Stand: Juli 2026)
Seit dem 1. Januar 2012 ist bei allen sächsischen Gerichten und seit dem 1. Januar 2018 auch bei allen sächsischen Staatsanwaltschaften der elektronische Zugang eröffnet. Die Entgegennahme von elektronischen Dokumenten erfolgt insbesondere mittels des "Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs" (EGVP).
Nähere Informationen zur elektronischen Kommunikation in Rechtssachen sowie zu länderspezifischen Regelungen des Freistaates Sachsen finden Sie hier.
